Zulassungsverfahren

Neben den traditionellen Auswahlkriterien Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit (sowie für bestimmte Fächer Eignungsprüfungen und Sprachtests) können zukünftig in die Zulassungsverfahren weitere Kriterien einbezogen werden. So wird voraussichtlich ab dem Wintersemester 2005/2006 im Rahmen des allgemeinen Auswahlverfahrens der ZVS eine 60-prozentige Studienplatzquote für das Auswahlverfahren der Hochschulen eingeführt.

Damit können die Hochschulen für diesen Teil ihrer ZVS-Bewerber selbst entscheiden, welche Kriterien sie für die Auswahl zu Grunde legen. Das kann die Abiturdurchschnittsnote sein, aber auch die stärkere Gewichtung bestimmter Fachnoten oder die Berücksichtigung beruflicher Erfahrungen. Auch die Durchführung von Auswahlgesprächen ist möglich. Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich auch für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge ab.