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- 1: Abitur und Fachhochschulreife.
- 2: Akkreditierung.
- 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (ZVS).
- 4: Bachelor- und Master-Studiengänge.
- 5: BAföG.
- 6: Bewerbung.
- 7: Bologna-Prozess.
- 8: Brückenkurse.
- 9: Dienst- und Betreuungszeiten.
- 10: Diploma Supplement.
- 11: Diplomstudiengänge.
- 12: Einführungsveranstaltungen.
- 13: Exmatrikulation.
- 14: Fächerkombination.
- 15: Fachhochschulen und Universitäten.
- 16: Gasthörerschaft.
- 17: Hochschulwahl.
- 18: Hochschulzugangsberechtigung.
- 19: Immatrikulation/Einschreibung.
- 20: Internet.
- 21: Krankenversicherung.
- 22: Leistungspunkte.
- 23: Magisterstudium.
- 24: Mehrfachimmatrikulation.
- 25: Module.
- 26: Nebenhörer.
- 27: Numerus clausus.
- 28: Parkstudium.
- 29: Praktikum.
- 30: Promotion.
- 31: Regelstudienzeit.
- 32: Rückmeldung.
- 33: Semester.
- 34: Semestergebühren.
- 35: Semesterticket.
- 36: Semesterwochenstunden.
- 37: Studentenwerke.
- 38: Studienaufbau.
- 39: Studienberatung.
- 40: Studieninformationen.
- 41: Studienkonten.
- 42: Studienplatzklage.
- 43: Studienwahl.
- 44: Verfasste Studentenschaft.
- 45: Vorlesungsverzeichnisse.
- 46: Wartezeit.
- 47: Zulassungsverfahren.
- 48: ZVS.
ZVS
Die "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen", abgekürzt ZVS, hat ihren Sitz in Dortmund und ist eine Serviceeinrichtung der Bundesländer. Außer für einige Studiengänge an nordrhein-westfälischen Hochschulen ist die ZVS bundesweit für die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren von sechs bundesweit zulassungsbeschränkten Universitätsstudiengängen zuständig: Sie vergibt derzeit die Erstsemesterstudienplätze in Medizin, Zahnheilkunde, Veterinärmedizin, Pharmazie sowie für die Diplomstudiengänge Biologie und Psychologie. Auch für Studienplätze in den genannten Fächern, die im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen vergeben werden, bleibt die ZVS die Adresse für die Bewerbung. Details finden sich unter www.zvs.de und im aktuellen ZVS-Info.
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