Wohnen und Behinderung

Rollstuhlbenutzer-Wohnungen

Diese speziellen Wohnungen werden nach einer DIN Norm gefertigt (DIN 18 025, Blatt 1) und müssen stufenlos zugänglich sein. Die lichte Durchgangsweite aller Türen muss mindestens 85 cm sein und abgesehen von der Wohnungs-, Balkon- und Badezimmertür keine Schwellen haben. Alle Räume der Wohnung müssen für den Rollstuhlfahrer zugänglich und sämtliche Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände erreichbar sein.

Balkon, Loggia oder Terrasse gehören ebenfalls zur Ausstattung. Der Sanitärraum hat einen Duschplatz, einen Waschtisch und ein WC, die mit Halte- und Stützvorrichtungen je nach den individuellen Bedürfnissen versehen sind. Rb-Wohnungen für drei oder mehr Personen müssen über einen zweiten Sanitärraum verfügen. Küchenmöbel sind unterfahrbar und Hängeschränke sind höhenverstellbar, der Behinderte kann im Rollstuhl sitzend Küchenarbeit verrichten. Jede dieser Wohnungen verfügt über einen Rollstuhlabstellplatz, oft auch über eine Garage oder einen PKW-Abstellplatz.

Einen Wohnberechtigungsschein mit dem Vermerk "Rollstuhlbenutzer" (Personenkreis 23), erhält man mit entsprechendem Antrag vom Wohnungsamt.

Betreuungsgemeinschaften (BG) und Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Das BEW ist die für Behinderte am stärksten an die Normalität angenäherte Wohnform. Sie ist möglich für Behinderte, die in einem hohen Maße selbständig leben können und bei der Lebensgestaltung nur in geringem Umfang Hilfe benötigen, sowie Behinderte, die für das Leben in einer Wohngruppe nicht geeignet sind und die den dringenden Wunsch haben allein zu leben. Die Vorraussetzungen sind wie für betreute Wohngemeinschaften.

Miete und Mietnebenkosten sowie Kosten des Lebensunterhaltes werden vom Behinderten selbst getragen.

Die Träger solcher Wohnformen haben in der Regel mehrere betreute Einzelwohnungen (4 bis 10) zu Betreuungsgemeinschaften zusammengefasst.

Betreuer helfen nur noch in geringem Maße z.B. bei der Verwaltung des Geldes, dem Umgang mit Behörden und der Haushaltführung).

Betreute Wohngemeinschaften (WG) ("Geschütztes Wohnen")

Für diese Wohnform werden normale Miethäuser genutzt, so dass ein Kontakt zwischen behinderten und nichtbehinderten Bewohnern möglich ist, also eine Art der Integration. Sport- und Freizeiteinrichtungen in der Nähe sind wünschenswert. Sie ist befristet oder unbefristet für 4 bis 6 (selten 8) geistig, körperlich oder mehrfach Behinderte die keine Betreuung rund um die Uhr oder ständige Pflege benötigen. Selbständigkeit und soziale Kontakte sollen gefördert werden. Bewohner müssen gemeinschaftsfähig sein und ein ausreichendes Maß an Selbstverantwortung sowie Selbständigkeit in folgenden Bereichen besitzen:

  • Werktags einer geregelten Tätigkeit nachgehen (Werkstatt für Behinderte oder normaler Arbeitsplatz)
  • verkehrssicher oder wegefähig sein (gegebenenfalls nach Eingewöhnungszeit)
  • nachts und auch tagsüber mehrere Stunden allein (ohne Hilfe, Aufsicht oder Anleitung) bleiben
  • weitgehend in der Lage sein, Tagesabläufe selbst zu gestalten und vorgegebene Zeiten und Termine einzuhalten (gegebenenfalls nach Eingewöhnungszeit)
  • Waschen und Ankleiden ohne fremde Hilfe sowie Übernahme von Aufgaben der Haushaltsführung (mit Einschränkung bei körperlich Behinderten)
  • Miet- und Mietnebenkosten werden von den Wohngemeinschaftsbewohnern anteilig übernommen.

Die pädagogisch ausgebildeten Betreuer, die von den Trägervereinen angestellt werden, helfen und beraten bei der Haushaltführung und allen persönlichen Angelegenheiten.

In Berlin gab es 1993 bereits 124 betreute Wohngemeinschaften mit 635 Plätzen.

Heim

Diese nicht erstrebenswerte Form des Wohnens wird für Menschen mit sehr schweren Behinderungen oft die einzige Alternative sein. Grund dafür sind vor allem fehlende finanzielle Mittel. Es gibt:

  • Wohnheime für Behinderte, die tagsüber in Werkstätten für Behinderte beschäftigt sind
  • Wohnheimen mit integriertem Beschäftigungsangebot
  • Wohnheime mit gesteigertem ganztägigen Pflegeangebot

Oftmals treten diese Formen jedoch als Mischformen auf. Träger solcher Einrichtungen sind in der Regel Wohlfahrtsverbände (oder Mitgliedsvereine der Wohlfahrtsverbände). Hier können Menschen die so stark behindert sind, dass sie - selbst mit ambulanten Hilfen - nicht zu einer selbstständigen Lebensführung in der Lage sind

  • voll versorgt werden (Unterkunft, Verpflegung, Wäsche usw.),
  • für die Verrichtungen des täglichen Lebens Anleitung und Hilfe erhalten,
  • gepflegt und/oder beaufsichtigt werden,
  • Hilfe bei individueller oder gemeinsamer Freizeitgestaltung und Beschäftigung erhalten,
  • notwendige Therapien bekommen.

Es wird versucht eine möglichst familienähnliche Atmosphäre zu schaffen, indem Gruppen gebildet werden (etwa 4-12 Bewohner). Normalerweise stehen 1- und 2- Bett-Zimmer zur Verfügung.

Das Trainingsheim ist eine Sonderform, hier werden Behinderte in zwei bis drei Jahren gezielt auf ein selbständigeres Leben in einer Wohngemeinschaft vorbereitet.