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- 1: Abitur und Fachhochschulreife.
- 2: Akkreditierung.
- 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (ZVS).
- 4: Bachelor- und Master-Studiengänge.
- 5: BAföG.
- 6: Bewerbung.
- 7: Bologna-Prozess.
- 8: Brückenkurse.
- 9: Dienst- und Betreuungszeiten.
- 10: Diploma Supplement.
- 11: Diplomstudiengänge.
- 12: Einführungsveranstaltungen.
- 13: Exmatrikulation.
- 14: Fächerkombination.
- 15: Fachhochschulen und Universitäten.
- 16: Gasthörerschaft.
- 17: Hochschulwahl.
- 18: Hochschulzugangsberechtigung.
- 19: Immatrikulation/Einschreibung.
- 20: Internet.
- 21: Krankenversicherung.
- 22: Leistungspunkte.
- 23: Magisterstudium.
- 24: Mehrfachimmatrikulation.
- 25: Module.
- 26: Nebenhörer.
- 27: Numerus clausus.
- 28: Parkstudium.
- 29: Praktikum.
- 30: Promotion.
- 31: Regelstudienzeit.
- 32: Rückmeldung.
- 33: Semester.
- 34: Semestergebühren.
- 35: Semesterticket.
- 36: Semesterwochenstunden.
- 37: Studentenwerke.
- 38: Studienaufbau.
- 39: Studienberatung.
- 40: Studieninformationen.
- 41: Studienkonten.
- 42: Studienplatzklage.
- 43: Studienwahl.
- 44: Verfasste Studentenschaft.
- 45: Vorlesungsverzeichnisse.
- 46: Wartezeit.
- 47: Zulassungsverfahren.
- 48: ZVS.
Wartezeit
Bei der Bewerbung für Studiengänge, die einem Numerus clausus unterliegen, zählt jedes volle Halbjahr seit dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung automatisch als Wartezeit, solange man sich nicht für ein Studium in Deutschland einschreibt.
Über die Wartezeit kursieren viele Falschinformationen. Falsch ist zum Beispiel, dass man sich für ein Fach beworben haben muss, damit Wartezeit angerechnet wird: Wartezeit ist nie fachspezifisch und wird unabhängig von jeder Bewerbung angerechnet. Falsch ist auch, dass Wartesemester die Durchschnittsnote verbessern: Wartezeit wirkt sich auf die Durchschnittsnote in keiner Weise aus. Um Wartezeit angerechnet zu bekommen, muss man also gar nichts tun, sondern nur die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule unterlassen, bis man die Zulassung für das Wunschstudium bekommen hat.
Wartelisten oder bestimmte Nachweise für Wartezeiten gibt es nicht: Bewerber müssen nur in jedem Zulassungsantrag wahrheitsgemäß angeben, ob und wann sie immatrikuliert waren - diese Semester zählen dann nicht zur Wartezeit, sondern als Parkstudium.