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- 1: Abitur und Fachhochschulreife.
- 2: Akkreditierung.
- 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (ZVS).
- 4: Bachelor- und Master-Studiengänge.
- 5: BAföG.
- 6: Bewerbung.
- 7: Bologna-Prozess.
- 8: Brückenkurse.
- 9: Dienst- und Betreuungszeiten.
- 10: Diploma Supplement.
- 11: Diplomstudiengänge.
- 12: Einführungsveranstaltungen.
- 13: Exmatrikulation.
- 14: Fächerkombination.
- 15: Fachhochschulen und Universitäten.
- 16: Gasthörerschaft.
- 17: Hochschulwahl.
- 18: Hochschulzugangsberechtigung.
- 19: Immatrikulation/Einschreibung.
- 20: Internet.
- 21: Krankenversicherung.
- 22: Leistungspunkte.
- 23: Magisterstudium.
- 24: Mehrfachimmatrikulation.
- 25: Module.
- 26: Nebenhörer.
- 27: Numerus clausus.
- 28: Parkstudium.
- 29: Praktikum.
- 30: Promotion.
- 31: Regelstudienzeit.
- 32: Rückmeldung.
- 33: Semester.
- 34: Semestergebühren.
- 35: Semesterticket.
- 36: Semesterwochenstunden.
- 37: Studentenwerke.
- 38: Studienaufbau.
- 39: Studienberatung.
- 40: Studieninformationen.
- 41: Studienkonten.
- 42: Studienplatzklage.
- 43: Studienwahl.
- 44: Verfasste Studentenschaft.
- 45: Vorlesungsverzeichnisse.
- 46: Wartezeit.
- 47: Zulassungsverfahren.
- 48: ZVS.
Verfasste Studentenschaft
In vielen Landeshochschulgesetzen ist die Verfasste Studentenschaft als Form der Interessenvertretung und Selbstverwaltung der Studierenden einer Hochschule vorgesehen. Entsprechend können diese als öffentlich-rechtliche Körperschaft ihre Angelegenheiten selbst verwalten.
Alle Studierenden einer Hochschule sind automatisch Mitglied der Verfassten Studentenschaft und müssen Beiträge an sie abführen. Organe der Verfassten Studentenschaft sind vor allem das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der jeweiligen Hochschule. Verträge über das Semesterticket werden von den Organen der Verfassten Studentenschaft mit den Verkehrsbetrieben abgeschlossen.