Studienkonten

Nach den in einigen Bundesländern geltenden Studienkontenmodellen steht allen Studierenden ein begrenzter Anspruch auf Bildungsdienstleistungen der Hochschulen zu. Das fiktive Guthaben, das jedem Studierenden vom Land gewährt wird, umfasst die Regelstudienzeit des Studiengangs bzw. eine bestimmte Zahl von Semesterwochenstunden oder Leistungspunkten plus - je nach Modell bzw. Bundesland - weitere Semester, SWS oder Leistungspunkte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums zusätzlich in Anspruch genommen und z.B. für einen Fachwechsel aufgebraucht oder für ein Aufbaustudium genutzt werden dürfen.

Wer sein Studienkonto überzieht, muss Gebühren zahlen - je nach Bundesland bis zu 650 EUR pro Semester. Wichtig: Wer zum Studium in ein Bundesland mit Studienkontenmodell wechselt, muss wissen, dass vom Studienkonto alle je in Deutschland studierten Hochschulsemester abgebucht werden. Abhängig vom Einzelfall können also bei einem Hochschulwechsel in ein anderes Bundesland sofort Gebühren fällig sein.