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Übersichts-Tabelle Studiengebühren in den Bundesländern
(aus www.studis-online.de)
| Beschlossene Studiengebühren1 | Diskutierte Studiengebühren2 | Weitere Beiträge3 |
||
[Einführung] |
Höhe [Zinsen11] |
[Einführung] |
Höhe | |
| Bundesweit - nächste Bundestagswahlen: Herbst 2009 | ||||
| Rahmengesetzgebung praktisch gescheitert, Einfluss gering | ||||
| Baden-Württemberg (BaWü) - nächste Landtagswahl9: 2011 | ||||
| Allgemeine [SoSe 07] |
500 € [7,635% / 8,38%; ab Mai: 5,5%] |
Allgemeine (Erhöhung) |
>500 €8 | 40 € |
| Bayern - nächste Landtagswahl9: 28.09.2008 | ||||
| Allgemeine [SoSe 07] |
bis 500 € (FHs mind. 100 €, Unis mind. 300 €) [6,51% / 8,9%] |
- | 50 € | |
| Berlin - nächste Landtagswahl9: Herbst 2011 | ||||
| - | - | Studienkonten ("mittelfristig") | 500 € | 50 € + 16-36 €4 |
| Brandenburg - nächste Landtagswahl9: Herbst 2009 | ||||
| - | - | Langzeit/ Studienkonten oder Allgemeine |
500 € | 51 € |
| Bremen - nächste Landtagswahl9: Frühjahr 2011 | ||||
| Langzeit/ (für Externe) [WiSe 06/07] |
500 € | ? | 50 € | |
| Hamburg - nächste Landtagswahl9: Anfang 2012 | ||||
| Allgemeine [SoSe 07] |
500 € [5,95% / 7,5%] |
375 € (nach dem Studium zu zahlen) | 50 € | |
| Hessen - nächste Landtagswahl9: Anfang 2013 | ||||
| Langzeit | Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren [Mehrheit aus SPD, Grüne und Linke im Landtag vorhanden] | 50 € | ||
| Allgemeine [WiSe 07/08] |
500 €7 [6,08% o. 0% / 7,5%] |
|||
| Mecklenburg-Vorpommern - nächste Landtagswahl9: Herbst 2011 | ||||
| - | - | - | - | - |
| Niedersachsen - nächste Landtagswahl9: Anfang 2013 | ||||
| Allgemeine [WiSe 06/07] |
500 € [6,29% / 7,5%] |
Allgemeine [Erhöhung ab 2010 denkbar] | >500 € | 75 € |
| Langzeit [erhöht seit WiSe 06/07] | 600-800 € | |||
| Nordrhein-Westfalen (NRW) - nächste Landtagswahl9: Frühjahr 2010 | ||||
| Allgemeine [WiSe 06/07] |
500 €10 [5,9%] |
Allgemeine [Erhöhung ab 2010 - außer es gibt einen Regierungswechsel] | >500 €8 | - |
| Rheinland-Pfalz (RLP) - nächste Landtagswahl9: 2011 | ||||
| Studienkonten/ Seniorenstudium |
650 € | für Externe ["bei Bedarf"] |
500 € | - |
| Zweitstudium [SoSe 2006] |
650 € | |||
| Saarland - nächste Landtagswahl9: Herbst 2009 | ||||
| Allgemeine [WiSe 07/08] |
500 € (300 € im 1.+2.Semester) [6,36%] |
- | ||
| Sachsen-Anhalt - nächste Landtagswahl9: 2011 | ||||
| Langzeit | 500 € | Allgemeine wg. aktueller Koalition aber unwahrscheinlich |
500 € | X €6 |
| Sachsen - nächste Landtagswahl9: Herbst 2009 | ||||
| Zweitstudium | 30-450 € | Allgemeine [ab 2010, abhängig von Ausgang der Landtagswahl] | 25-150 €5 |
|
| Schleswig-Holstein - nächste Landtagswahl9: Frühjahr 2010 | ||||
| - | - | Allgemeine [frühestens 2011, abhängig von Ausgang der Landtagswahl] | 500 € | - |
| Thüringen - nächste Landtagswahl9: Frühjahr 2009 | ||||
| Langzeit | 500 € | - | 50 € [WiSe 2007] | |
| Stand: 23.04.2008 | ||||
Erläuterungen / Abkürzungen
Allgemeine
Allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Hochschulsemester für alle - sollten solche Gebühren eingeführt werden, werden i.a. bisherige Langzeit/Zweistudiengebühren obsolet. Für die meisten Studierenden (aber eben nicht alle!) wird die Möglichkeit bestehen, die Gebühren erst nach dem Studium zu bezahlen, dann allerdings mit (niedrigen) Zinsen. Als Langzeit/ZweitstudentIn, evt. auch als (späteR) FachwechslerIn wird man dieses Darlehen zur Finanzierung der Gebühren nicht bekommen, sondern immer sofort zahlen müssen. Für Details auf die Landesseiten schauen.
Von der Politik werden die allgemeinen Studiengebühren an staatlichen Hochschulen vor allem aus zwei Gründen als "Studienbeiträge" bezeichnet: Zum einen hört sich das angenehmer an ("Beitrag"), zum anderen hat es juristische Gründe. Würde von Studiengebühren gesprochen, müsste eine genau definierte (und auch in Geld quantifizierbare) Gegenleistung durch die Hochschule erbracht werden. Diese genaue Definition ist praktisch kaum möglich. Bei Beiträgen dagegen ist die genaue Definition der Gegenleistung juristisch nicht nötig.
für externe AbiturientInnen
Allgemeine Studiengebühren für alle, die ihr Abitur in einem anderen Bundesland gemacht haben. Könnte Verstoß gegen Verfassung darstellen und ist nicht mehr in der Debatte (als Idee gab es das vor allem in Rheinland-Pfalz - die nun aber die Gebühren für Externe bevorzugen).
Studienkonten
Studienkonten (Gebührenpflicht faktisch spätestens nach 16 Hochschulsemestern)
Seniorenstudium
Gebühren für Seniorenstudium (Gebührenpflicht für alle ab 60)
Langzeit
Langzeitstudiengebühren (ab 10. bis 13. Hochschulsemester)
für Externe
Allgemeine Studiengebühren für "Externe", also alle Studierenden, die nicht im Bundesland selbst wohnen ("Landeskinder"). In Rheinland-Pfalz ab dem 2. Semester vorgesehen (Regelung ist beschlossen, aber nicht in Kraft gesetzt), in Bremen ab dem 3. Semester (dort aber zur Zeit ausgesetzt)! Bremer Regelung wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden (und damit möglicherweise auch ein Hinweis gegeben, ob die Variante aus Rheinland-Pfalz überhaupt jemals in Kraft treten könnte) - siehe Landeskinderregelung kommt vors Bundesverfassungsgericht: Bremische Studiengebühren verfassungswidrig?.
Zweitstudium
Gebühren für ein Zweitstudium. Achtung: Wer ein Zweitstudium macht, fällt i.a. auch unter die Langzeitstudiengebühren bzw. Studienkonto, weil auch die Semester des Erststudiums zählen.
Fußnoten
1 Die hier aufgeführten Gebühren sind vom jeweiligen Landtag beschlossen, die reale Einführung (also Zahlungspflicht für betroffene Studierende) ist in Klammern angegeben, wenn sie noch nicht oder erst seit kurzem der Fall ist. Ist kein Semester in eckigen Klammern aufgeführt, so besteht bereits Zahlungspflicht.
2 In den Ländern, in denen die Diskussionen konkreter sind oder sogar schon konkrete Gesetzentwürfe vorliegen, wird in eckigen Klammern der Zeitpunkt angegeben, zu dem die Studiengebühren erstmals greifen sollen (also bezahlt werden müssen). Dass die Gebühren schneller kommen, als angegeben, ist unwahrscheinlich. Ist kein Semester angegeben, ist die geplante Einführung noch nicht bekannt. Vor WiSe 2007/2008 ist es dann aber wegen des nötigen Vorlaufes sehr unwahrscheinlich, dass es zu Gebühren kommen wird.
3 Wenn nicht besonders gekennzeichnet, sind in dieser Spalte Verwaltungskostenbeiträge, Rückmeldegebühren und Immatrikulationsgebühren (im Prinzip alles dasselbe) zu finden. Sie fallen für alle Studierenden an. "Leistung" wird dadurch nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte. Nicht gemeint sind damit der normale Semesterbeitrag für Studentenwerk und (falls eine Verfasste Studierendenschaft besteht) Studierendenschaft, in denen teilweise ein Semesterticket enthalten ist. Diese Beiträge haben ihren Sinn.
4 Höhere Sozialbeiträge (Studentenwerk) bei langem Studium
5 Prüfungsgebühren. Weitere Gebühren für ausländische Studierende im Hochschulkolleg, siehe Landesseite.
6 Entgelte für Lernmittel. Gebühren für die Nutzung von Hochschuleinrichtungen, Bibliotheken. Alles noch optional (Hochschule kann Gebühren erheben, muss aber nicht). Siehe auch Landes-Seite.
7 Die CDU-Landesregierung hat zwar ein Rechtsgutachten vorgelegt, nachdem die Landesverfassung nicht daran hindert, allgemeine Studiengebühren zu erheben. Trotzdem ist es sehr umstritten, ob überhaupt und wenn ja, unter welchen Randbedingungen Gebühren möglich wären. Details siehe Landes-Seite.
8 Die CDU-Wissenschaftsminister haben sich zwar auf eine 500 € Obergrenze für einzuführende allgemeine Studiengebühren geeinigt. Für einige Zeit (ca. bis 2010) dürfte das die Schwelle bleiben. Ein >500 steht in den Ländern, deren Wissenschaftsminister sich auch schon lauter für höhere Studiengebühren ausgesprochen haben und bei denen Studis Online am ehesten höhere Gebühren erwartet (subjektive Einschätzung). Wenn die Gebühren aber noch nicht beschlossen wurden, ist als erster Schritt in jedem Fall eine Gebühr von höchstens 500 € zu erwarten.
9 Die Voraussagen und Pläne sind insbesondere in Bezug auf die aktuellen Mehrheitsverhältnisse in dem jeweiligen Bundesland zu sehen. Nach jeder Wahl kann sich das (zumindest theoretisch) drastisch ändern. Daher sind die (voraussichtlichen) Termine der Wahlen genannt.
10 Die Hochschulen KÖNNEN die Gebühren erheben, müssen aber nicht. Die Frage ist allerdings, ob sie nicht (indirekt) von der Politik unter Druck gesetzt werden, auf jeden Fall Gebühren zu erheben ... nach aktuellem Stand scheinen sich nur ganz wenige Hochschulen gegen Gebühren auszusprechen (in den Hochschulsenaten, die das entscheiden, sind ProfessorInnen immer in der Mehrheit und diese Mehrheit ist es dann meist, die entscheidet).
11 Gemeint sind hier die nominalen Zinsen (die effektiven liegen meist darunter, sind aber meist nicht allgemein anzugeben) der "Studienbeitragsdarlehen", die es ermöglichen, die allgemeinen Studiengebühren erst nach dem Studium zu bezahlen. Wenn eine zweite Prozentzahl genannt ist, meint dies den zur Zeit garantierten Höchstzins. Details im gesonderten Artikel Studienbeitragsdarlehen.
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf Recherchen von www.studis-online.de, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen und Änderungen der hier geschilderten Lage hört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit diese Information eingestellt werden können. Vielen Dank!