Staatsexamen

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Ein Staatsexamen ist eine staatlich kontrollierte Prüfung. Die Bezeichnung Staatsexamen leitet sich ab von Examen ( lat.Zünglein an der Waage, Verhör oder Untersuchung). Der Plural lautet Examina.

Das Staatsexamen ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Staatsprüfung. Sie führt zum Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung, die von einem staatlichen Prüfungsausschuss (an dem auch Universitätsprofessoren beteiligt sind) abgenommen wird. Inhalt von Studium und Prüfung sind gesetzlich geregelt. Im Gegensatz dazu werden Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Master-Prüfungen von der besuchten Hochschule durchgeführt. Der Grund für die besondere staatliche Kontrolle ist das öffentliche Interesse an der Qualität bestimmter Ausbildungen.

In Deutschland bildet das Staatsexamen den Abschluss des Lehramtsstudiums, des Medizinstudiums, des Studiums der Zahnmedizin, der Tiermedizin, der Rechtswissenschaft, der Lebensmittelchemie und der Pharmazie. Im Regelfall schließt sich eine praktische Ausbildung oder ein Vorbereitungsdienst an, an dessen Ende ein weiteres Staatsexamen steht. Mit dem Staatsexamen ist kein akademischer Grad verbunden, der Abschluss berechtigt aber in der Regel zur Promotion.

Medizin
Im Medizinstudium gibt es nach der alten Approbationsordnung drei Staatsexamina und eine sogenannte Vorprüfung oder Physikum. Nach der neuen Approbationsordnung vom 27. Juni 2002 sind es nur noch zwei Staatsexamina. Danach erhalten die Absolventen der Staatsprüfung auf Antrag die Approbation (Berechtigung zur Berufsausübung und Führung der Berufsbezeichnung).

Jura
Auch im Jurastudium gibt es zwei Staatsexamina. Das Erste Staatsexamen schließt die universitäre Ausbildung ab. Darauf folgt eine zweijährige praktische Ausbildung ( Referendariat), die mit dem Zweiten Staatsexamen endet.

Lehramt
Obwohl in vielen Bundesländern die Abschaffung des Staatsexamens für Lehrer (nicht zuletzt aus Kostengründen) geplant wird, ist auch in diesem Bereich derzeit noch eine Teilung in zwei Staatsexamina üblich: An die fachliche Ausbildung an einer Hochschule, die mit dem Ersten Staatsexamen beendet wird, schließt sich ein in der Regel zweijähriges Referendariat an, das mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.

Europa
Im Zuge des Bologna-Prozesses, der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen in Europa, sollen die Staatsexamina als Abschluss des Hochschulstudiums zum Jahr 2010 abgeschafft und auf die konsekutiven Bachelor- Masterabschlüsse umgestellt werden.

An einigen Hochschulen hat es bereits diese Umstellung gegeben.