Sport und Behinderung

1. Allgemeines

In der Bundesrepublik Deutschland leben rd. 8,4 Millionen Menschen mit Behinderungen (rund 6,7 Mio. Menschen davon sind schwer behindert, 1,7 Mio. leichter behindert). Der Sport kann entscheidend dazu beitragen, ihre Lebensqualität zu verbessern, indem er die Leistungsfähigkeit erhält und steigert. Zudem weckt er Selbstvertrauen, stärkt das Selbstbewusstsein, führt zur Lebensbejahung und ist daher eine wirkungsvolle Lebenshilfe.

Er fördert Kontakte der Menschen mit und ohne Behinderungen untereinander sowie mit Nichtbehinderten und leistet damit einen wichtigen gesellschaftlichen Integrationsbeitrag. Das BMI begrüßt deshalb alle Aktivitäten, die dazu beitragen, Sportmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen weiter auszubauen und zu verbessern.

2. Angebote der Sportverbände von Menschen mit Behinderungen

Im Sport von Menschen mit Behinderungen wird zwischen dem Leistungssport, dem Breitensport und dem gesetzlich fixierten Rehabilitationssport (einschließlich Versehrtenleibesübungen) unterschieden. Träger des vereinsorientierten Sports von Menschen mit Behinderungen sind die Behindertensportgruppen und Behindertensportverbände:

Der Deutsche Behindertensportverband bietet körperlich und geistig behinderten Menschen im Bereich des Leistungssports 33 Sportarten an (19 paralympische und 14 nicht paralympische). Das sportliche Angebot richtet sich nach Art und Grad der Behinderung. Im Deutschen Gehörlosen-Sportverband werden 23 Leistungssportarten betrieben, davon 16, die zum Programm der Deaflympics, den Weltspielen der Gehörlosen, gehören.

Die Sportarten sind - mit Ausnahme des Gehörlosensports - in Disziplinen und Startklassen eingeteilt, die auf die unterschiedlichen Funktionseinschränkungen der Sportlerinnen und Sportler abstellen.

3. Leistungssport von Menschen mit Behinderungen

Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sind Vorbilder. Das gilt genauso für Athletinnen und Athleten mit Behinderungen wie für Nicht-Behinderte. Eines trifft jedoch für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen in ganz besonderem Maße zu: Sie machen mit ihren außergewöhnlichen Leistungen anderen Menschen mit Behinderungen Mut, den Weg zum Sport zu finden und ihr Leben aktiv zu gestalten. Unter gesundheitlichen Aspekten ist er grundsätzlich nicht anders zu bewerten als der Leistungssport Nichtbehinderter. Er muss jedoch dort seine Grenzen finden, wo übermäßiges Leistungsstreben eine bereits vorhandene Behinderung verschlimmert oder weitere Behinderungen verursachen kann. Deshalb bedarf der Leistungssport in besonderem Maße ärztlicher Beratung und Betreuung sowie wissenschaftlicher Begleitung. In den Olympiastützpunkten und Leistungszentren werden auch Spitzensportlerinnen und -sportler mit Behinderungen umfassend betreut (siehe auch Nummer 6).

4. Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung des Leistungssports von Menschen mit Behinderungen

Der Leistungssport von Menschen mit Behinderungen wird durch das Bundesministerium des Innern grundsätzlich nach den gleichen Kriterien gefördert wie der Spitzensport der Nichtbehinderten (z. B. Finanzierung von Trainingslehrgängen, Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben und Vorbereitung hierauf, Übernahme von Personalkosten der Geschäftsstellen der Behinderten-Sportverbände). Der Deutsche Behindertensportverband erhält seit 1977 Fördermittel des Bundes für diese Zwecke.Die Mittel wurden insbesondere verwendet für

  • die Nachwuchsförderung,
  • die Ausbildung von Trainern und Organisationsfachleuten,
  • die Verbesserung der physiotherapeutischen und ärztlichen Betreuung der Athleten,
  • die Beschaffung von Sportgeräten,
  • die Einkleidung von Kadersportlerinnen und -sportlern und
  • die Zusammenarbeit des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) und dem Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES)


5. Olympiastützpunkte

Das Bundesministerium des Innern unterstützt die Bemühungen des Deutschen Behindertensportverbandes, die Betreuung von Leistungssportlerinnen und -sportler mit Behinderungen zu verbessern. Die Olympiastützpunkte werden hierbei soweit wie möglich einbezogen. Seit dem Jahr 2000 sind alle Olympiastützpunkte für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen der A- und B-Kader geöffnet.

Im Rahmen der Grundbetreuung der Athleten können Behindertensportler, insbesondere die TOP-Team-Kader, nach Absprache und Bedarf folgende Leistungen in den Olympiastützpunkten erhalten:

  • medizinische Versorgung,
  • medizinische Leistungsdiagnostik in Teilbereichen,
  • Physiotherapie,
  • psychologische Grundberatung,
  • Ernährungsberatung,
  • Laufbahnberatung.