Semestergebühren

Studiengebühren für das Erststudium sind seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2005 zwar nicht mehr grundsätzlich nicht mehr ausgeschlossen. Dennoch sind alle Studierenden verpflichtet, ihrer Hochschule in jedem Semester bestimmte Gebühren und Beiträge zu überweisen. Dazu gehören eine Verwaltungsgebühr, der Pflichtbeitrag zur Studierendenschaft (Verfasste Studentenschaft) sowie der Sozialbeitrag für das Studentenwerk. An vielen Hochschulen kommen noch die Kosten für das Semesterticket hinzu.