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- 1: Abitur und Fachhochschulreife.
- 2: Akkreditierung.
- 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (ZVS).
- 4: Bachelor- und Master-Studiengänge.
- 5: BAföG.
- 6: Bewerbung.
- 7: Bologna-Prozess.
- 8: Brückenkurse.
- 9: Dienst- und Betreuungszeiten.
- 10: Diploma Supplement.
- 11: Diplomstudiengänge.
- 12: Einführungsveranstaltungen.
- 13: Exmatrikulation.
- 14: Fächerkombination.
- 15: Fachhochschulen und Universitäten.
- 16: Gasthörerschaft.
- 17: Hochschulwahl.
- 18: Hochschulzugangsberechtigung.
- 19: Immatrikulation/Einschreibung.
- 20: Internet.
- 21: Krankenversicherung.
- 22: Leistungspunkte.
- 23: Magisterstudium.
- 24: Mehrfachimmatrikulation.
- 25: Module.
- 26: Nebenhörer.
- 27: Numerus clausus.
- 28: Parkstudium.
- 29: Praktikum.
- 30: Promotion.
- 31: Regelstudienzeit.
- 32: Rückmeldung.
- 33: Semester.
- 34: Semestergebühren.
- 35: Semesterticket.
- 36: Semesterwochenstunden.
- 37: Studentenwerke.
- 38: Studienaufbau.
- 39: Studienberatung.
- 40: Studieninformationen.
- 41: Studienkonten.
- 42: Studienplatzklage.
- 43: Studienwahl.
- 44: Verfasste Studentenschaft.
- 45: Vorlesungsverzeichnisse.
- 46: Wartezeit.
- 47: Zulassungsverfahren.
- 48: ZVS.
Rückmeldung
Mit der Rückmeldung erklären Studierende, dass sie auch im folgenden Semester an ihrer Hochschule immatrikuliert bleiben wollen. Das Studierendensekretariat fordert zu jedem Semester schriftlich zur Rückmeldung auf und prüft, ob dafür alle Voraussetzungen erfüllt sind. Meist besteht die Rückmeldung schlicht in der Überweisung der Semestergebühren und -beiträge auf das Konto der Hochschule. Mit der Rückmeldung muss man ggf. nötige Änderungen des Studierendenstatus beantragen, z.B. eine Beurlaubung wegen eines Auslandsstudiums oder eines Praktikums. Eine verspätete Rückmeldung kostet Säumnisgebühren, und wer die Rückmeldung ganz unterlässt, kann von Amts wegen exmatrikuliert werden.