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- 1: Abitur und Fachhochschulreife.
- 2: Akkreditierung.
- 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (ZVS).
- 4: Bachelor- und Master-Studiengänge.
- 5: BAföG.
- 6: Bewerbung.
- 7: Bologna-Prozess.
- 8: Brückenkurse.
- 9: Dienst- und Betreuungszeiten.
- 10: Diploma Supplement.
- 11: Diplomstudiengänge.
- 12: Einführungsveranstaltungen.
- 13: Exmatrikulation.
- 14: Fächerkombination.
- 15: Fachhochschulen und Universitäten.
- 16: Gasthörerschaft.
- 17: Hochschulwahl.
- 18: Hochschulzugangsberechtigung.
- 19: Immatrikulation/Einschreibung.
- 20: Internet.
- 21: Krankenversicherung.
- 22: Leistungspunkte.
- 23: Magisterstudium.
- 24: Mehrfachimmatrikulation.
- 25: Module.
- 26: Nebenhörer.
- 27: Numerus clausus.
- 28: Parkstudium.
- 29: Praktikum.
- 30: Promotion.
- 31: Regelstudienzeit.
- 32: Rückmeldung.
- 33: Semester.
- 34: Semestergebühren.
- 35: Semesterticket.
- 36: Semesterwochenstunden.
- 37: Studentenwerke.
- 38: Studienaufbau.
- 39: Studienberatung.
- 40: Studieninformationen.
- 41: Studienkonten.
- 42: Studienplatzklage.
- 43: Studienwahl.
- 44: Verfasste Studentenschaft.
- 45: Vorlesungsverzeichnisse.
- 46: Wartezeit.
- 47: Zulassungsverfahren.
- 48: ZVS.
Promotion
Wer promovieren und somit den Doktorgrad erwerben möchte, muss zunächst ein Hochschulstudium im gewünschten Promotionsfach oder in einem für die Promotion relevanten Fach abschließen. Oft verlangt die einschlägige Promotionsordnung dafür eine überdurchschnittliche Note. Um promoviert zu werden, muss man außerdem eine eigenständige Forschungsleistung erbracht haben, die in einer Dissertation (Doktorarbeit) zu dokumentieren ist.
Dies geschieht in der Regel unter individueller Anleitung und Betreuung einer fachlich qualifizierten Professorin bzw. eines Professors und dauert in vielen Fächern mehrere Jahre. Auch besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen können unter Umständen zum Promotionsverfahren zugelassen werden, müssen aber meist mit Auflagen (z.B. dem Nachholen bestimmter Studienleistungen) rechnen. Die für das Promotionsfach geltende Promotionsordnung ist meist auf den Webseiten der Hochschule einsehbar oder beim zuständigen Prüfungs- bzw. Promotionsbüro bzw. in den Dekanaten erhältlich.