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- 1: Abitur und Fachhochschulreife.
- 2: Akkreditierung.
- 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (ZVS).
- 4: Bachelor- und Master-Studiengänge.
- 5: BAföG.
- 6: Bewerbung.
- 7: Bologna-Prozess.
- 8: Brückenkurse.
- 9: Dienst- und Betreuungszeiten.
- 10: Diploma Supplement.
- 11: Diplomstudiengänge.
- 12: Einführungsveranstaltungen.
- 13: Exmatrikulation.
- 14: Fächerkombination.
- 15: Fachhochschulen und Universitäten.
- 16: Gasthörerschaft.
- 17: Hochschulwahl.
- 18: Hochschulzugangsberechtigung.
- 19: Immatrikulation/Einschreibung.
- 20: Internet.
- 21: Krankenversicherung.
- 22: Leistungspunkte.
- 23: Magisterstudium.
- 24: Mehrfachimmatrikulation.
- 25: Module.
- 26: Nebenhörer.
- 27: Numerus clausus.
- 28: Parkstudium.
- 29: Praktikum.
- 30: Promotion.
- 31: Regelstudienzeit.
- 32: Rückmeldung.
- 33: Semester.
- 34: Semestergebühren.
- 35: Semesterticket.
- 36: Semesterwochenstunden.
- 37: Studentenwerke.
- 38: Studienaufbau.
- 39: Studienberatung.
- 40: Studieninformationen.
- 41: Studienkonten.
- 42: Studienplatzklage.
- 43: Studienwahl.
- 44: Verfasste Studentenschaft.
- 45: Vorlesungsverzeichnisse.
- 46: Wartezeit.
- 47: Zulassungsverfahren.
- 48: ZVS.
Parkstudium
Der Begriff "Parkstudium" ist die inoffizielle Bezeichnung für ein Studium, für das man sich einschreibt, bevor man das eigentlich gewünschte Studium aufnimmt. Den Vorteilen des Studierendenstatus stehen vor allem drei gravierende Nachteile entgegen.
Der erste Nachteil: Zeit, während der man an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert war, wird nicht als Wartezeit angerechnet. Damit können sich die Zulassungschancen für das Wunschstudium nicht mehr verbessern, auch wenn man sich noch so oft dafür bewirbt. Zur Überbrückung von Wartezeit ist ein Parkstudium daher denkbar ungeeignet.
Der zweite Nachteil: Mehrere Bundesländer haben bereits Studienkonten eingerichtet, weitere Bundesländer planen inzwischen die Einführung von Studiengebühren. Die Konsequenzen für Studierende, die nach einem Parkstudium einen Studienplatz im Wunschfach in diesen Bundesländern bekommen sollten, sind kaum absehbar. Der dritte Nachteil: Für das BAföG-Amt zählt jedes Semester, für das man immatrikuliert war, als gefördertes Semester, auch dann, wenn man dafür weder Förderung beantragt noch bekommen hat. Unüberlegte Einschreibungen können deshalb den Anspruch auf Studienförderung kosten.