Nebenhörer

Als Nebenhörer (mancherorts auch als "Zweithörer") bezeichnet man Studierende, die an einer anderen Hochschule zusätzlich ergänzende Lehrveranstaltungen besuchen möchten. Sie benötigen für die Teilnahme die schriftliche Zustimmung der Lehrkräfte und werden nicht für Studiengänge eingeschrieben, sondern vom Studierendensekretariat nur für eine begrenzte Zahl einzelner Lehrveranstaltungen registriert. Siehe auch Mehrfachimmatrikulation.