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- 1: Abschlüsse.
- 1.1: Master.
- 1.2: Bachelor.
- 1.3: Diplom.
- 1.4: Magister.
- 1.5: Staatsexamen.
- 2: Fernstudium.
- 3: Studiengebühren.
- 4: Stipendien.
- 5: Terminplan.
- 6: ZVS.
- 7: Studium und Behinderung.
- 8: Links.
- 9: Literatur.
Master
In Anlehnung an das angelsächsische System der gestuften Abschlüsse wird in einem Master-Studiengang nach ein bis zwei Jahren ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit dem Master- oder Magistergrad erlangt, der die Berechtigung zur Promotion einschließt.
Master-Studiengänge werden von Universitäten und Fachhochschulen gleichermaßen angeboten und bauen in einer zweiten Stufe auf dem Bachelorabschluß auf. Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss sowie unter Umständen weitere besondere Zugangsvoraussetzungen wie Berufserfahrung.
Die Studierenden können je nach Fächergruppe folgende Abschlussbezeichnungen erwerben:
Master of Arts / Magister Artium (M.A.)
in den Wirtschaftswissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport, Sportwissenschaft, Sozial-, Kunstwissenschaft
Master of Science / Magister Scientiarum (M.Sc.)
in Mathematik, Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
Magister of Engineering (M.Eng.)
in den Ingenieurwissenschaften
Master of Laws (LL.M)
in den Rechtswissenschaften.
Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach demjenigen Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt. Bei den Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften richtet sie sich nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs. Fachliche Zusätze zu den Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen.
Für Weiterbildungsstudiengänge und nicht-konsekutive Masterstudiengänge dürfen Mastergrade verwendet werden, die von den genannten Bezeichnungen abweichen, z.B. Master of Business Administration (MBA).