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- 1: Abitur und Fachhochschulreife.
- 2: Akkreditierung.
- 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (ZVS).
- 4: Bachelor- und Master-Studiengänge.
- 5: BAföG.
- 6: Bewerbung.
- 7: Bologna-Prozess.
- 8: Brückenkurse.
- 9: Dienst- und Betreuungszeiten.
- 10: Diploma Supplement.
- 11: Diplomstudiengänge.
- 12: Einführungsveranstaltungen.
- 13: Exmatrikulation.
- 14: Fächerkombination.
- 15: Fachhochschulen und Universitäten.
- 16: Gasthörerschaft.
- 17: Hochschulwahl.
- 18: Hochschulzugangsberechtigung.
- 19: Immatrikulation/Einschreibung.
- 20: Internet.
- 21: Krankenversicherung.
- 22: Leistungspunkte.
- 23: Magisterstudium.
- 24: Mehrfachimmatrikulation.
- 25: Module.
- 26: Nebenhörer.
- 27: Numerus clausus.
- 28: Parkstudium.
- 29: Praktikum.
- 30: Promotion.
- 31: Regelstudienzeit.
- 32: Rückmeldung.
- 33: Semester.
- 34: Semestergebühren.
- 35: Semesterticket.
- 36: Semesterwochenstunden.
- 37: Studentenwerke.
- 38: Studienaufbau.
- 39: Studienberatung.
- 40: Studieninformationen.
- 41: Studienkonten.
- 42: Studienplatzklage.
- 43: Studienwahl.
- 44: Verfasste Studentenschaft.
- 45: Vorlesungsverzeichnisse.
- 46: Wartezeit.
- 47: Zulassungsverfahren.
- 48: ZVS.
Immatrikulation
Mit der Immatrikulation oder Einschreibung wird man Mitglied einer Hochschule - mit allen Rechten und Pflichten, die Studierende üblicherweise haben. Die Einschreibung muss fristgerecht beim Studierendensekretariat beantragt werden. Das Antragsformular kann man meist von den Webseiten der jeweiligen Hochschule herunterladen - auch Online-Einschreibungen sollen künftig möglich sein.
Ein Antrag auf Immatrikulation ist nur erfolgreich, wenn alle Voraussetzungen dafür nachgewiesen sind. Dazu gehört eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung, bei Numerus-clausus-Fächern ein Zulassungsbescheid, auf jeden Fall aber der Beleg über die Zahlung der Semestergebühren. Außerdem muss man mit einer speziellen Bescheinigung nachweisen, dass man krankenversichert ist. Siehe auch Rückmeldung.