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- 1: Abitur und Fachhochschulreife.
- 2: Akkreditierung.
- 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (ZVS).
- 4: Bachelor- und Master-Studiengänge.
- 5: BAföG.
- 6: Bewerbung.
- 7: Bologna-Prozess.
- 8: Brückenkurse.
- 9: Dienst- und Betreuungszeiten.
- 10: Diploma Supplement.
- 11: Diplomstudiengänge.
- 12: Einführungsveranstaltungen.
- 13: Exmatrikulation.
- 14: Fächerkombination.
- 15: Fachhochschulen und Universitäten.
- 16: Gasthörerschaft.
- 17: Hochschulwahl.
- 18: Hochschulzugangsberechtigung.
- 19: Immatrikulation/Einschreibung.
- 20: Internet.
- 21: Krankenversicherung.
- 22: Leistungspunkte.
- 23: Magisterstudium.
- 24: Mehrfachimmatrikulation.
- 25: Module.
- 26: Nebenhörer.
- 27: Numerus clausus.
- 28: Parkstudium.
- 29: Praktikum.
- 30: Promotion.
- 31: Regelstudienzeit.
- 32: Rückmeldung.
- 33: Semester.
- 34: Semestergebühren.
- 35: Semesterticket.
- 36: Semesterwochenstunden.
- 37: Studentenwerke.
- 38: Studienaufbau.
- 39: Studienberatung.
- 40: Studieninformationen.
- 41: Studienkonten.
- 42: Studienplatzklage.
- 43: Studienwahl.
- 44: Verfasste Studentenschaft.
- 45: Vorlesungsverzeichnisse.
- 46: Wartezeit.
- 47: Zulassungsverfahren.
- 48: ZVS.
Hochschulzugangsberechtigung
Sammelbezeichnung für die Qualifikationen, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigen. Während die Allgemeine Hochschulreife (in der Regel das Abitur) prinzipiell ein Studium sämtlicher Studiengänge an allen Hochschulen in Deutschland ermöglicht, berechtigt die fachgebundene Hochschulreife lediglich zum Studium bestimmter Studienfächer.
Die Fachhochschulreife (häufig fälschlicherweise als "Fachabitur" bezeichnet) gestattet die Studienaufnahme ausschließlich an Fachhochschulen. Die Art der Hochschulzugangsberechtigung ist in der Regel im Zeugnis vermerkt. Neben dieser formalen Voraussetzung kann die Immatrikulation von weiteren Bedingungen, z.B. bestimmten Sprachkenntnissen, einem Praktikum oder einer Eignungsprüfung (insbesondere bei Studiengängen im Bereich Kunst, Musik oder Sport) abhängig gemacht werden.