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- 1: Abitur und Fachhochschulreife.
- 2: Akkreditierung.
- 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (ZVS).
- 4: Bachelor- und Master-Studiengänge.
- 5: BAföG.
- 6: Bewerbung.
- 7: Bologna-Prozess.
- 8: Brückenkurse.
- 9: Dienst- und Betreuungszeiten.
- 10: Diploma Supplement.
- 11: Diplomstudiengänge.
- 12: Einführungsveranstaltungen.
- 13: Exmatrikulation.
- 14: Fächerkombination.
- 15: Fachhochschulen und Universitäten.
- 16: Gasthörerschaft.
- 17: Hochschulwahl.
- 18: Hochschulzugangsberechtigung.
- 19: Immatrikulation/Einschreibung.
- 20: Internet.
- 21: Krankenversicherung.
- 22: Leistungspunkte.
- 23: Magisterstudium.
- 24: Mehrfachimmatrikulation.
- 25: Module.
- 26: Nebenhörer.
- 27: Numerus clausus.
- 28: Parkstudium.
- 29: Praktikum.
- 30: Promotion.
- 31: Regelstudienzeit.
- 32: Rückmeldung.
- 33: Semester.
- 34: Semestergebühren.
- 35: Semesterticket.
- 36: Semesterwochenstunden.
- 37: Studentenwerke.
- 38: Studienaufbau.
- 39: Studienberatung.
- 40: Studieninformationen.
- 41: Studienkonten.
- 42: Studienplatzklage.
- 43: Studienwahl.
- 44: Verfasste Studentenschaft.
- 45: Vorlesungsverzeichnisse.
- 46: Wartezeit.
- 47: Zulassungsverfahren.
- 48: ZVS.
Gasthörerschaft
Zahlende Gäste einer Hochschule nennt man Gasthörer: Sie dürfen gegen Gebühr ausgewählte Lehrveranstaltungen besuchen, wenn die Dozenten damit einverstanden sind. Ein Abitur oder sonstige Voraussetzungen brauchen Gasthörer nicht nachzuweisen. An Lehrveranstaltungen, deren Kapazitäten ausgelastet sind oder die bestimmte Kenntnisse voraussetzen, dürfen sie allerdings gewöhnlich nicht teilnehmen.
Gasthörer bekommen weder einen Studierendenausweis noch ein Semesterticket und dürfen keine Prüfungen ablegen, oft dürfen sie auch keine Scheine erwerben. Die Gasthörergebühren richten sich nach der Menge der belegten Semesterwochenstunden; manche Hochschulen bieten Sonderkonditionen ("GasthörerCard"). Für eingeschriebene Studierende, die an einer anderen Hochschule ergänzende Lehrveranstaltungen belegen wollen, ist der Gasthörerstatus nicht vorgesehen - sie werden als Nebenhörer registriert.