Exmatrikulation

Im Gegensatz zur Immatrikulation ist die Exmatrikulation die Streichung aus der Liste ("Matrikel") der Studierenden. Nach der Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat erhält man eine Exmatrikulationsbescheinigung, die Voraussetzung für jede künftige Einschreibung an einer deutschen Hochschule ist. Studierende können von der Hochschule auch gegen ihren Willen exmatrikuliert werden, z.B. wenn sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.