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Diplom
(aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie)
Das Diplom (vom griechischen Διπλοµα oder diploma) war eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel; bei den Römern im allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort während des ganzen Mittelalters nicht mehr gebräuchlich. Stattdessen wurden wichtige Schriftstücke mit Charta, Pagina, Literae etc. bezeichnet. Erst im 17. Jahrhundert wurde das Wort Diplom wieder verwendet und bezeichnete alle amtlichen geschichtlichen Aufzeichnungen. Später wurde stattdessen zunehmend das deutsche Wort Urkunde verwendet. Als Diplome wurden fast nur noch Urkunden über die Erlangung akademischer Würden, den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder Auszeichnungen für außerordentliche Leistungen bezeichnet.
In Deutschland ist das Diplom der häufigste akademische Grad, den Studenten an Hochschulen neben dem Magister erlangen können. Ein weiterer deutscher Universitätsabschluss ist die Staatsprüfung, welche grundsätzlich mit keinem akademischen Grad verbunden ist, diesem jedoch gleichgestellt wird. Das Diplomstudium gliedert sich in zwei Phasen: Das (zumeist viersemestrige) Grundstudium, das mit dem sog. Vordiplom abgeschlossen wird, und das (vier- bis sechssemestrige) Hauptstudium.
Im Zuge des Bologna-Prozesses, der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen in Europa, werden die meisten Diplomstudiengänge zum Jahr 2010 auslaufen und auf das gestufte Bachelor- Mastersystem umgestellt.
Hier ein Beispiel einer Universität:
( Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von zehn Semestern; Master mit vier Semester; die Promotionsdauer wurde mit sechs Semestern angenommen, jedoch ist das nur ein Richtwert, da die meisten Promotionen keiner "Regelstudienzeit" unterliegen.)
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr | 7. Jahr | 8. Jahr |
Vordiplom | Diplom | Promotion | |||||
Bachalor | Master | Promotion | |||||
Nach dem (in der Regel guten bis sehr guten) Abschluss eines Diplomstudienganges an einer Hochschule ist eine Promotion möglich. Das gilt nicht für einen Diplomabschluss an einer Berufsakademie, da es sich bei diesem nicht um einen akademischen Grad handelt.
Bei der Kultusministerkonferenz vom 12.06.2003 hieß es: "Die Bachelor- und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Die Integration eines Bachelorabschlusses in einen Diplomstudiengang ist ebenso ausgeschlossen, wie die Verleihung eines Mastergrades aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudiengangs.",so dass "Bachelorabschlüsse (...) grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen (verleihen); konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen."