Dienst- und Betreuungszeiten

Wer Zivil- oder Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet oder ein Kind unter 18 Jahren oder andere pflegebedürftige Angehörige bis zu einer Dauer von drei Jahren betreut oder pflegt und ein zulassungsbeschränktes Fach studieren möchte, sollte sich dafür auf jeden Fall schon vor oder während dieser Dienst- oder Betreuungszeit bewerben.

Bekommt man während dieser Zeit einen Zulassungsbescheid für das gewünschte Studium und kann den Studienplatz dienstbedingt nicht annehmen, hat man bei einer Wiederbewerbung bis spätestens zum zweiten Bewerbungszeitraum nach Ende der Dienstzeit Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Der Wiederbewerbung müssen die Kopie des ersten Zulassungsbescheids und eine Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit beigefügt werden.