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- 1: Abitur und Fachhochschulreife.
- 2: Akkreditierung.
- 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (ZVS).
- 4: Bachelor- und Master-Studiengänge.
- 5: BAföG.
- 6: Bewerbung.
- 7: Bologna-Prozess.
- 8: Brückenkurse.
- 9: Dienst- und Betreuungszeiten.
- 10: Diploma Supplement.
- 11: Diplomstudiengänge.
- 12: Einführungsveranstaltungen.
- 13: Exmatrikulation.
- 14: Fächerkombination.
- 15: Fachhochschulen und Universitäten.
- 16: Gasthörerschaft.
- 17: Hochschulwahl.
- 18: Hochschulzugangsberechtigung.
- 19: Immatrikulation/Einschreibung.
- 20: Internet.
- 21: Krankenversicherung.
- 22: Leistungspunkte.
- 23: Magisterstudium.
- 24: Mehrfachimmatrikulation.
- 25: Module.
- 26: Nebenhörer.
- 27: Numerus clausus.
- 28: Parkstudium.
- 29: Praktikum.
- 30: Promotion.
- 31: Regelstudienzeit.
- 32: Rückmeldung.
- 33: Semester.
- 34: Semestergebühren.
- 35: Semesterticket.
- 36: Semesterwochenstunden.
- 37: Studentenwerke.
- 38: Studienaufbau.
- 39: Studienberatung.
- 40: Studieninformationen.
- 41: Studienkonten.
- 42: Studienplatzklage.
- 43: Studienwahl.
- 44: Verfasste Studentenschaft.
- 45: Vorlesungsverzeichnisse.
- 46: Wartezeit.
- 47: Zulassungsverfahren.
- 48: ZVS.
Bewerbung
Den ersten konkreten Schritt in Richtung Studium macht man bei zulassungsbeschränkten Studiengängen mit der Bewerbung - oder mit mehreren Bewerbungen bei unterschiedlichen Hochschulen, denn das kann die Chancen auf einen Studienplatz deutlich steigern. Die Immatrikulation wird erst vollzogen, wenn die Bewerbung erfolgreich war. Für Numerus-clausus-Fächer bewirbt man sich zumeist bei den einzelnen Hochschulen und nur für sehr wenige Fächer bei der ZVS.
Die Bewerbung muss innerhalb einer bestimmten Frist und mit einem von den Hochschulen bzw. der ZVS herausgegebenen Formular sowie den jeweils nötigen Nachweisen (z.B. beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses) erfolgen. Das Bewerbungsformular kann man zumeist von den Webseiten der Hochschulen herunterladen und ausdrucken oder bei den Studierendensekretariaten anfordern; einzelne Hochschulen bieten die Möglichkeit einer Online-Bewerbung an. Das Bewerbungsformular der ZVS wird aus dem ZVS-Info (erhältlich in Schulen, Arbeitsagenturen und Hochschulen) herausgetrennt oder auf den Webseiten der ZVS unter www.zvs.de ausgefüllt, ausgedruckt und per Post abgeschickt.
Bewerbungsschluss ist bei lokal zulassungsbeschränkten Fächern in der Regel der 15. Juli zum Wintersemester und - falls zweimal jährlich zugelassen wird - der 15. Januar zum Sommersemester. Achtung: Für das ZVS-Verfahren zum Wintersemester 2005/2006 ist geplant, dass Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2005 erworben haben, sich bereits bis spätestens zum 31. Mai bewerben müssen! Für Fächer mit Eignungsprüfungen (z.B. Kunst, Musik, Design) gelten dagegen andere Fristen. Die Zulassungschancen hängen bei den meisten Studiengängen primär von der Durchschnittsnote und den Wartezeiten ab; zunehmend werden aber ergänzende Auswahlinstrumente (siehe Zulassungsverfahren) eingesetzt.
Bei weniger guten Noten empfehlen sich außer dem Verzicht auf Parkstudien parallele Bewerbungen an mehreren Hochschulen.