BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, abgekürzt BAföG, regelt die staatliche finanzielle Unterstützung für Studierende. Die BAföG-Ämter, bei denen Studierende die Förderung beantragen können, gehören zum Studentenwerk am jeweiligen Studienort. Ob man gefördert wird oder nicht, hängt vor allem vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners und vom ggf. vorhandenen Vermögen ab.

Die Förderungshöchstdauer entspricht der in der Studien- und Prüfungsordnung jedes Studiengangs festgelegten Regelstudienzeit. Wichtig: Das BAföG-Amt zählt automatisch jedes Semester ab dem Zeitpunkt der Erstimmatrikulation als "gefördertes" Semester, und zwar auch rückwirkend, wenn noch gar keine Förderung beantragt wurde! Wer sich für ein Parkstudium einschreibt und zu spät in das eigentliche Wunschstudium wechselt, riskiert, keine Förderung mehr zu bekommen. Über Einzelheiten sollte man sich vor der Antragstellung ausführlich beim zuständigen BAföG-Amt oder im Internet (www.bafoeg.bmbf.de) informieren.